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Ansparabschreibung nach § 7g Abs. 3 EStG bei Beteiligung an einem ausländischen Unternehmen
Das (EFG 2006 S. 255-258 = Kurzinfo StuB 2006 S. 513, mit Praxishinweis von Rätke) entschieden, dass bei zutreffender Auslegung des § 7g Abs. 3 EStG nur in inländischen Betrieben bzw. Betriebsstätten eine Ansparabschreibung gebildet werden kann. Es ist damit nicht der entgegenstehenden Auffassung eines in eigener Sache als Kläger aufgetretenen Steuerberaters (S) gefolgt. Dieser beteiligte sich mit einer geringen Einlage atypisch still an einem slowakischen Malerbetrieb. An diesem Gesellschaftsanteil räumte er anschließend seiner Ehefrau eine Unterbeteiligung ein. In die Ermittlung der nach dem Doppelbesteuerungsabkommen steuerfreien und dem negativen Progressionsvorbehalt des § 32b Abs. 1 Nr. 3 EStG unterliegenden Einkünfte der atypisch stillen Gesellschaft bezog S eine in seinem Sonderb...