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Aufwand für die Geldanlage
Optimaler Ansatz von Werbungskosten
Angesichts des Pauschbetrags von lediglich 51 € sollten Anleger auch Kleinstbelege als steuerlichen Minderungsposten zu den Kapitaleinkünften sammeln. Bei privaten Veräußerungsgeschäften wirkt sich sogar jeder Cent entlastend auf Gewinne oder erhöhend bei Verlusten aus. Doch abweichend von den anderen Einkunftsarten ist der Kostenabzug kompliziert und bedarf mehrerer Rechenschritte, von der Zuordnung zu einzelnen Geldgeschäften über die halbierte Berücksichtigung bis hin zur Einordnung in den nichtsteuerbaren Bereich. Nachfolgend stellen wir Grundregeln, wichtige Kostenarten und aktuelle Tendenzen rund um den Aufwand für die Geldanlage vor, die auch schon einen Ausblick auf die geplante Abgeltungsteuer ab 2009 beinhalten.
I. Einordnung der einzelnen Aufwendungen
Werbungskosten sind gem. § 9 Abs. 1 Satz 1 EStG Aufwendungen zum Erwerb, zur Sicherung und Erhaltung der Einnahmen. Dieser allgemeine Richtsatz gilt bei der Geldanlage allerdings nur eingeschränkt. Denn Aufwendungen bei den Einnahmen aus Kapitalvermögen sind nur dann anzusetzen, wenn die Ausgaben objektiv im Zusammenhang mit den Kapitalerträgen stehen und subjektiv ihrer Förderung dienen (z. B. BStBl 2004 II S. 597