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FG München 19.10.2005 4 K 1598/03, NWB direkt 6/2007 S. 11
Zugehörigkeit des Erbbauzinses zur Bemessungsgrundlage
Beim Erwerb eines Erbbaurechts durch den erbbauverpflichteten Grundstückseigentümer ist auch der kapitalisierte Wert des Anspruchs auf den Erbbauzins als Gegenleistung in die grunderwerbsteuerrechtliche Bemessungsgrundlage einzubeziehen.