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Öffentlicher Dienst | Ablieferungspflicht für Einkünfte aus einer Nebentätigkeit
Nach der Nebentätigkeitsverordnung des Landes Rheinland-Pfalz besteht für Vergütungen aus Nebentätigkeiten im öffentlichen Dienst eine Ablieferungspflicht, wenn bestimmte Beträge überschritten werden. Gegen diese Regelung hatte sich ein beamteter Hochschullehrer gewehrt, von dem das Land Rheinland-Pfalz die Ablieferung von 33 000 DM aus einer Vortragstätigkeit für die Steuerberaterkammer forderte. Seine Verfassungsbeschwerde hat das ) nicht zur Entscheidung angenommen. Eine solche Ablieferungspflicht sei von Gemeinwohlgründen getragen; sie erhalte nicht nur die Arbeitskraft des Beamten, sondern verhindere Interessenskollisionen und außerdienstliche Abhängigkeiten. Die Beschränkung der Ablieferungspflicht auf öffentlich...