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NWB 6/2007 S. 51

Arbeitsrecht | Übergangsregelung im Arbeitszeitgesetz ist ausgelaufen

Am 31. 12. 2006 ist die Übergangsregelung für Tarifverträge in § 25 Arbeitszeitgesetz ausgelaufen. Damit sind ab dem 1. 1. 2007 nur noch diejenigen Arbeitszeitregelungen zulässig, welche den gesetzlich vorgegebenen Abweichungsrahmen einhalten. Danach kann die werktägliche Arbeitszeit einschließlich Bereitschaftsdienst und Ruhepausen auf der Grundlage tarifvertraglicher Regelungen höchstens bis auf 24 Stunden verlängert werden. Spätestens nach 24 Stunden täglicher Arbeitszeit ist eine ununterbrochene Ruhezeit von mindestens elf Stunden zu gewähren. Die durchschnittliche wöchentliche Arbeitszeit darf 48 Stunden innerhalb des gesetzlichen (sechs Kalendermonate oder 24 Wochen) bzw. tariflich festgelegten (ein Jahr) Ausgleichszeitraums nicht übersteigen. Nur wenn ein Tarifvertrag dies zulässt...