BFH - VIII R 76/05 Verfahrensverlauf - Status: erledigt
Gesetze: EStG § 18 Abs 1 Nr 1, EStG § 4 Abs 4, EStG § 9a S 1 Nr 1
Rechtsfrage
Verhältnis von Betriebsausgabenabzug und Werbungskostenpauschale bei vergleichbaren Aufwendungen für zwei Einkunftsarten: Sind bei einem selbständig tätigen Rechtsanwalt mit Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 3 EStG, der auch als angestellter Jurist Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit erzielt und in diesem Zusammenhang keine den Arbeitnehmer-Pauschbetrag übersteigende Werbungskosten geltend macht, die tatsächlichen Werbungskosten (hier: Fahrtkosten und Arbeitsmittel) im Wege der Schätzung zu ermitteln und ist der Differenzbetrag zwischen tatsächlichen Werbungskosten und höherem Arbeitnehmer-Pauschbetrag bei den Betriebsausgaben zu kürzen, weil es sich um gleichartige Tätigkeiten handelt, so dass typische Aufwendungen wie Porto, Telefon, Bürobedarf und Fachliteratur nur einmal anfallen?
Arbeitnehmer-Pauschbetrag; Betriebsausgabe; Kürzung; Rechtsanwalt; Werbungskosten
Fundstelle(n):
LAAAC-36327