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BFH  - IV R 80/05 Verfahrensverlauf - Status: erledigt

Gesetze: EStG § 15 Abs 3 Nr 2, EStG § 21, GewStG § 2 Abs 1 S 1

Rechtsfrage

Ist die Einkünfteerzielungsabsicht einer gewerblich geprägten Personengesellschaft, die als Hilfsgesellschaft zur Vorbereitung eines geschlossenen Immobilienfonds dienen sollte, einkunftsartbezogen zu beurteilen oder das Anstreben eines saldierten (Gesamt-)Gewinns aus mehreren nacheinander verwirklichten Einkunftsarten (Einkünfte aus Gewerbebetrieb, später Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung) ausreichend, um für jede einzelne Einkunftsart als Gewinnerzielungsabsicht zu wirken ? Wie erfolgt die Beurteilung, wenn es tatsächlich nicht zur Erzielung von Einkünften aus Vermietung und Verpachtung gekommen ist ?

Einkünfteerzielungsabsicht; Einkunftsart; Gewerbeverlust; Gewerblich geprägte Personengesellschaft

Fundstelle(n):
QAAAC-36253

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