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BFH  - I R 84/06 Verfahrensverlauf - Status: erledigt

Gesetze: GmbHG § 29, GmbHG § 46, KStG § 27

Rechtsfrage

Ist ein Gesellschafterbeschluss vom über die Ausschüttung von vororganschaftlichem Gewinn (des Jahres 1983), die aus dem Jahresabschluss 2000 finanziert werden soll, deshalb zivilrechtlich unwirksam, weil der Jahresabschluss erst mit Gesellschafterbeschluss vom festgestellt wurde und die Ausschüttung bereits am vollzogen wurde? Ist somit kein den gesellschaftsrechtlichen Vorschriften entsprechender Gewinnverteilungsbeschluss getroffen worden?

Ausschüttung; Gesellschaftsrechtliche Vorschriften; Gewinnverteilungsbeschluss; Organschaft; Unwirksamkeit

Fundstelle(n):
FAAAC-36222

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