BFH - III R 83/06 Verfahrensverlauf - Status: erledigt
Gesetze: EStG § 26, EStG § 26a, EStG § 32a, GG Art 3 Abs 1, LPartG § 5, EStG § 33a, EG Art 234 Abs 3, GG Art 6 Abs 1
Rechtsfrage
Lebenspartnerschaft nach § 5 LPartG als eigener Familienstand, der die Zusammenveranlagung mit dem Lebenspartner rechtfertigt? Ist demnach das Ehegattensplitting im Wege der verfassungskonformen Auslegung auf die eingetragene Lebenspartnerschaft anzuwenden?
Keine Vorlage an das Bundesverfassungsgericht notwendig, aber Einholung einer Vorabentscheidung durch den EuGH?
Ist wegen der bestehenden Unterhaltsverpflichtung trotz überschrittenem Grenzbetrag ein Pauschbetrag nach § 33a EStG i.H. von 7.188,-- DM zu berücksichtigen?
Lebenspartner; Splitting; Unterhalt; Verfassungsmäßigkeit; Vorabentscheidungsersuchen; Zusammenveranlagung
Fundstelle(n):
XAAAC-36187