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Gebäudeteile
I. Selbständige und unselbständige Gebäudeteile
Die unselbständigen Gebäudeteile sind Teile des Gebäudes. Die hierauf entfallenden Anschaffungs- oder Herstellungskosten sind daher als Zugang zum Gebäude zu buchen. Es handelt sich um nachträgliche Herstellungskosten, die mit dem Gebäude abzuschreiben sind.
Selbständige Gebäudeteile dienen besonderen, von der Gebäudenutzung unterschiedlichen Zwecken. Sie stehen daher in einem von der eigentlichen Gebäudenutzung verschiedenen Nutzungs- und Funktionszusammenhang. Sie sind selbständige Wirtschaftsgüter (R 4.2 Abs. 3 EStR). Sie werden anders und i. d. R. auch in einer kürzeren Zeit als die Gebäude abgeschrieben. Die beim Erwerb eines bebauten Grundstücks oder bei der Herstellung eines Gebäudes auf die selbständigen Gebäudeteile entfallenden Anschaffungs- oder Herstellungskosten werden daher vom Gebäude getrennt auf die unterschiedlichen Anlagekonten für die verschiedenen Gebäudeteile gebucht.
Tabelle in neuem Fenster öffnen
Unselbständige
Gebäudeteile | Selbständige
Gebäudeteile |
Einheitlicher Nutzungs- und
Funktionszusammenhang mit dem Gebäude | Kein Nutzungs- und Funktionszusammenhang
mit dem Gebäude |
Einheitlich mit dem Gebäude zu
bila... |