Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Aufwendungen für selbstgenutzte Eigentumswohnung
Bewohnt ein Arbeitnehmer am Beschäftigungsort eine selbstgenutzte Eigentumswohnung, deren Nutzungswert nicht zu versteuern ist, können die Aufwendungen dafür im Rahmen der doppelten Haushaltsführung nur insoweit als notwendig betrachtet werden, als sie die üblichen Kosten einer angemessenen Mietwohnung nicht übersteigen.