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Besteuerung von Renten aus der Basisversorgung
Beantragt ein Steuerbürger die Anwendung der Öffnungsklausel, wird ein Teil seiner Rente aus der Basisversorgung mit dem Ertragsanteil nach der Tabelle in § 22 Nr. 1 Satz 3 Buchst. a Doppelbuchst. bb EStG besteuert, anstatt mit dem Besteuerungsanteil nach der Tabelle in § 22 Nr. 1 Satz 3 Buchst. a Doppelbuchst. aa EStG. Die OFD Karlsruhe erläutert anhand eines Beispiels die Anwendung und Berechnung der Öffnungsklausel mit Hilfe des StarCalc-Arbeitsblatts sowie die Besteuerung der Kapitalauszahlung.