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Freiberuflichkeit eines einen anderen Zahnarzt beschäftigenden Zahnarzts
Ein niedergelassener Zahnarzt, der einen einzigen weiteren approbierten Zahnarzt beschäftigt, kann noch eigenverantwortlich i. S. des § 18 Abs. 1 Nr. 1 Satz 3 EStG tätig sein. Das Berufsbild, welches vor allem durch das Erscheinungsbild der Betätigung nach außen geprägt wird, ist maßgebend für die Beurteilung, ob ein Freiberufler noch eigenverantwortlich tätig wird.