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RL 2006/112/EG Artikel 304

Titel XII: Sonderregelungen

Kapitel 2: Gemeinsame Pauschalregelung für landwirtschaftliche Erzeuger

Artikel 304

Die Mitgliedstaaten treffen alle zweckdienlichen Maßnahmen für eine wirksame Kontrolle der Zahlung des Pauschalausgleichs an die Pauschallandwirte.

Fundstelle(n):
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CAAAC-35909

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