RL 2006/112/EG Artikel 167

Titel X: Vorsteuerabzug

Kapitel 1: Entstehung und Umfang des Rechts auf Vorsteuerabzug

Artikel 167

Das Recht auf Vorsteuerabzug entsteht, wenn der Anspruch auf die abziehbare Steuer entsteht.

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CAAAC-35909