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Sozialgerichtsverfahren | Bundessozialgericht eröffnet elektronischen Rechtsverkehr
Seit Anfang Januar 2007 ist es möglich, Schriftsätze an das Bundessozialgericht auch in Form elektronischer Dokumente einzureichen. Eine entsprechende Verordnung der Bundesregierung trat am in Kraft. Für die gesicherte Übermittlung von Dokumenten an den neu eingerichteten elektronischen Gerichtsbriefkasten des Bundessozialgerichts ist die Zugangs- und Übertragungssoftware „EGVP” erforderlich, die zugleich den elektronischen Zugang zu zahlreichen weiteren Gerichten von Bund und Ländern eröffnet. Diese Software kann lizenzkostenfrei über die ebenfalls seit Jahresbeginn neu gestaltete Internetseite des Bundessozialgerichts (www.bundessozialgericht.de, dort unter der Rubrik Service) oder über www.egvp.de heruntergeladen werden. Vor der Übermittlung des ersten Dokuments a...