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Einkommensteuer | Überschusserzielungsabsicht bei einer Leibrente
Erwirbt der Steuerpflichtige durch (fremdfinanzierten) Einmalbeitrag eine Leibrente unter Einschluss einer lebenslänglichen Hinterbliebenenrente zugunsten seines Sohns, sind nach dem NWB QAAAC-35161 die ihm erwachsenen Erwerbsaufwendungen (Werbungskosten) nicht nach den Grundsätzen über die Nichtabziehbarkeit von Drittaufwand zu kürzen (Fortentwicklung der Rechtsprechung im , BStBl 2006 II S. 234, betreffend Überschusserzielungsabsicht).