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NWB Nr. 5 vom Seite 369 Fach 18 Seite 4379

Die GmbH-Gesellschafterversammlung

Vorbereitung, Durchführung und Beschlussanfechtung

Dr. Hansjörg Haack

Die Gesamtheit der GmbH-Gesellschafter ist das oberste Willensbildungsorgan der GmbH. Sofern die Gesellschafter keine Beschlussfassung im schriftlichen Umlaufverfahren vereinbart haben, übt die Gesamtheit der Gesellschafter ihre Rechte durch Beschluss in der Gesellschafterversammlung aus. Regelungen zur Vorbereitung und Durchführung einer Gesellschafterversammlung sind in den §§ 4551 GmbHG enthalten. Die GmbH-Satzung kann grundsätzlich abweichende und ergänzende Regelungen treffen. In der Praxis ist immer wieder festzustellen, dass Unsicherheiten bezüglich der Formerfordernisse sowohl bei der Vorbereitung als auch bei der Durchführung einer Gesellschafterversammlung bestehen. Unklarheiten bestehen ferner bezüglich der Rechtsfolgen, wenn gegen einzelne Formerfordernisse verstoßen worden ist. Der nachfolgende Beitrag stellt zunächst die gesetzlichen bzw. häufig gesellschaftsvertraglich vorgesehenen Formerfordernisse für die Vorbereitung und Durchführung einer Gesellschafterversammlung dar und beleuchtet sodann die Rechtsfolgen der einzelnen Verstöße.

I. Grundlagen

1. Die Zuständigkeit der Gesellschafterversammlung

Die Kompetenz der Gesellschafterversammlung richtet sich in erster Linie nac...