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Finanzgericht Hamburg Beschluss v. - 6 V 150/06

Gesetze: EStG § 7g Abs. 3, EStG § 7g Abs. 6, FGO § 69 Abs. 2, FGO § 69 Abs. 3 S. 1

Vorzeitige Auflösung einer Ansparabschreibung

Leitsatz

Erklärt der Steuerpflichtige einen Teil der nach § 7g Abs. 3 EStG gebildeten Rücklage (Ansparabschreibung) vorzeitig, d.h. zum Ende des ersten Wirtschaftsjahres nach ihrer Bildung, auflösen zu wollen, so führt dies zwangsläufig zur vorzeitigen Auflösung der gesamten Rücklage (Anschluss an , BStBl II 2006, 66).

Fundstelle(n):
SAAAC-35584

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