Gewerbesteuerpflicht bezüglich des Gewinns aus der Veräußerung von Bezugsrechten an einer GmbH
Stuttgarter Verfahren
Leitsatz
1. Ein Grundstück stellt eine wesentliche Betriebsgrundlage dar, wenn die Betriebsgesellschaft das Grundstück benötigt, weil
es für die Betriebsführung nicht von untergeordneter Bedeutung ist. Eine besondere Gestaltung des Grundstücks für den jeweiligen
Unternehmenszweck der Betriebsgesellschaft ist nicht erforderlich.
2. Die Überlassung einer wesentlichen Betriebsgrundlage an das Betriebsunternehmen fungiert als „unternehmerisches Instrument
der Beherrschung”.
3. Die Zahlung eines Agios wird erst dann und insoweit zu einem Entgelt für die Einräumung von Bezugsrechten, wenn es in einem
engen zeitlichen Zusammenhang mit der Kapitalerhöhung ausgezahlt wird oder in andere Weise zufließt.
4. Zur Schätzung des gemeinen Werts von Anteilen an Kapitalgesellschaften ist das sog. Stuttgarter Verfahren auch für Zwecke
der Gewerbesteuer grundsätzlich ein geeignetes Verfahren.
5. Nach Ergehen des Urteils ist eine Wiedereröffnung der mündlichen Verhandlung nicht mehr möglich.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): DStRE 2007 S. 531 Nr. 9 EFG 2007 S. 678 Nr. 9 EAAAC-35567
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