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Meistergründungsprämie NRW
Um Handwerksmeistern die Gründung einer selbständigen Existenz zu erleichtern, kann bei Betriebsneugründungen, Übernahmen oder Beteiligungen eine sog. Meistergründungsprämie NRW beantragt werden.
Seit dem gelten hierfür folgende Förderbedingungen:
Gefördert werden Gründungen in NRW durch Handwerksmeister;S. 41
Förderhöhe 7.500 €;
nur Förderung der ersten Gründung;
Antragstellung vor der Gründung/Übernahme/Beteiligung bei der zuständigen HWK;
Mindestfinanzierungsvolumen 25.000 € (20.000 €) bei Vorhaben von Männern (Frauen).
Die Bewilligung und Auszahlung übernimmt die Landes-Gewerbeförderungsstelle des NRW-Handwerks e. V. (LGH).
Die Richtlinien für die Meistergründungsprämie NRW sowie die Mindestanforderungen an Gründungskonzepte finden Sie im Internet unter www.lgh.de (Förderprogramme, Meistergründung...