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Ungarn | Steuerveranlagung nach neuen Regeln
Für die Steuerveranlagung gelten ab 2006 einige neue Regeln. So sind die mit Steuer- bzw. SV-Beitragsverpflichtungen verbundenen Zuwendungen von Arbeitgebern an Privatpersonen monatlich bis zum 12. des Folgemonats, aufgeschlüsselt nach einem festgelegten Schema und mit der Aufführung der Namen der Arbeitnehmer, elektronisch oder auf einem Datenträger an die Steuerbehörde zu melden. Das elektronische Steuerveranlagungssystem tritt stufenweise in Kraft, erstmalig bei einem bestimmten Steuerzahlerkreis mit dem 2. Quartal 2006 beginnend. Ab 2007 wird die Steuerveranlagung über den Arbeitgeber eingestellt: Die Privatperson erfüllt ihre Steuerzahlungspflicht durch Selbstveranlagung bzw. auf dem Wege der Steuerfestlegung durch die Steuerbehörde. Zur Klärung des Tatbestands durch die Steuerbehörde...