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FG Nürnberg 05.10.2006 IV 292/2003, NWB direkt 4/2007 S. 11

Eigenschaft eines Gebäudes als Familienwohnheim

Die unentgeltliche Überlassung von Wohnräumen an Verwandte, z. B. zur Aufnahme von Eltern, und die Mitbenutzung des Hauses zu anderen als Wohnzwecken, z. B. als Arbeitszimmer, steht der Annahme eines Gebäudes als Familienwohnheim nicht entgegen.