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BFH 05.04.2006 I R 20/05, NWB direkt 4/2007 S. 9

Abzugsfähigkeit von sog. Durchlaufspenden

Eine sog. Durchlaufspende ist nur dann abziehbar, wenn der Letztempfänger für denjenigen Veranlagungszeitraum, für den die Spende steuerlich berücksichtigt werden soll, wegen Gemeinnützigkeit von der Körperschaftsteuer befreit ist.