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BFH 16.11.2006 III R 74/05, NWB direkt 4/2007 S. 5
Keine Einbeziehung der Beiträge zu einer gesetzlichen Versicherung in den Jahresgrenzbetrag
Aufwendungen des Kinds als freiwilliges Mitglied einer gesetzlichen Krankenversicherung für die Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung sind nicht in die Bemessungsgröße für den Jahresgrenzbetrag (§ 32 Abs. 4 Satz 2 EStG) einzubeziehen.