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Maßnahmen zur Erledigung von Masseneinsprüchen
Durch die Änderung der §§ 172, 367 AO im JStG 2007 ist nunmehr die Erledigung von Änderungsanträgen und Einsprüchen durch Allgemeinverfügung möglich. Darüber hinaus sieht § 367 Abs. 2a AO i. d. F. des JStG 2007 die Möglichkeit der Teileinspruchsentscheidung vor. Das JStG 2007 ist am im BGBl verkündet worden (BGBl 2006 I S. 2878). Nach Art. 20 Abs. 1 JStG 2007 sind die neuen Regelungen damit am in Kraft getreten. Zu den neuen Entwicklungen im Bereich Massenverfahren nimmt die OFD Münster Stellung.