Festsetzung von Kfz-Steuern gegen den Insolvenzverwalter nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens
Leitsatz
Kraftfahrzeugsteuerschulden, die auf die Zeit vor Eröffnung des Insolvenzverfahrens entfallen, werden Insolvenzforderungen.
Nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens werden Kraftfahrzeugsteuerschulden des Insolvenzschuldners zu Masseverbindlichkeiten
nach § 55 InsO, solange das Kraftfahrzeug noch nicht abgemeldet ist. Daran ändert es nichts, wenn das Kraftfahrzeug vor dem
Insolvenzverfahren veräußert worden und der Insolvenzverwalter niemals verfügungsbefugt geworden ist.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): EFG 2007 S. 544 Nr. 7 TAAAC-34940
In den folgenden Produkten ist das Dokument enthalten:
Wählen Sie das für Ihre Bedürfnisse passende
NWB-Paket und testen Sie dieses
kostenfrei
Ihre Datenbank verwendet ausschließlich funktionale Cookies,
die technisch zwingend notwendig sind, um den vollen Funktionsumfang unseres Datenbank-Angebotes sicherzustellen.
Weitere Cookies, insbesondere für Werbezwecke oder zur Profilerstellung, werden nicht eingesetzt.