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FG Münster Urteil v. - 5 K 754/04 U EFG 2007 S. 467 Nr. 6

Gesetze: UStG § 10 Abs. 4 Nr. 1, UStG § 1 Abs. 1a, UStG § 10 Abs. 5 Nr. 1

Umsatzsteuer:

Abgrenzung (Teil-)Geschäftsveräußerung im Ganzen von steuerpflichtiger Lieferung

Leitsatz

Veräußert ein Einzelunternehmer Anlagevermögen an eine GmbH, an der er zu 2/3 beteiligt ist, zu Preisen unter dem Teilwert und erhält er die Tätigkeit des Einzelunternehmens zunächst aufrecht, scheidet eine nicht steuerbare Geschäftsveräußerung im Sinne von § 1 Abs. 1a UStG aus. Vielmehr sind die Veräußerungen als steuerbare Lieferungen an eine nahe stehende Person gem. § 10 Abs. 5 Nr. 1 i.V.m. Abs. 4 Nr. 1 UStG nach dem Einkaufspreis zuzüglich Nebenkosten zu bemessen.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
EFG 2007 S. 467 Nr. 6
WAAAC-34939

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