Kindergeldanspruch für den volljährigen verheirateten
Sohn mit eigenem Kind (sog. Mangelfall)
Leitsatz
Bei der Ermittlung der kindergeldrechtlichen Einkünfte und
Bezüge des volljährigen, verheirateten Sohnes, der für den
Unterhalt der Ehefrau, eines gemeinsamen Kindes und eines weiteren Kindes
seiner Frau aufkommen muss, ist nur die hälftige Unterhaltsbelastung von
279 DM monatlich für das leibliche Kind des Sohnes, nicht dagegen die auf
die Ehefrau entfallende andere Hälfte sowie die Unterhaltsbelastung
für das Stiefkind des Sohnes mindernd zu berücksichtigen. Die volle
Unterhaltsbelastung orientiert sich im Streitjahr 2001 an dem in § 32 Abs.
6 Sätze 1 und 2 EStG enthaltenen Existenzminimum des Kindeskindes (voller
Kinderfreibetrag 6.912 DM und voller Betreuungsfreibetrag 3.024 DM), vermindert
um das für das Kindeskind gezahlte Kindergeld (3.240 DM), und beträgt
folglich monatlich 558 DM.
Fundstelle(n): EFG 2007 S. 696 Nr. 9 KAAAC-34930
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