Freiberuflichkeit eines einen anderen Zahnarzt
beschäftigenden niedergelassenen Zahnarztes
Leitsatz
Ein niedergelassener Zahnarzt, der einen einzigen weiteren
approbierten Zahnarzt beschäftigt, kann noch eigenverantwortlich i.S. des
§ 18 Abs. 1 Nr. 1 Satz 3 EStG tätig sein. Das Berufsbild, welches vor
allem durch das Erscheinungsbild der Betätigung nach außen
geprägt wird, ist maßgebend für die Beurteilung, ob ein
Freiberufler noch eigenverantwortlich tätig wird (Ausführungen zum
Berufsbild eines niedergelassenen Arztes/Zahnarztes; Abgrenzung zum Laborarzt).
Fundstelle(n): EFG 2007 S. 587 Nr. 8 KÖSDI 2007 S. 15577 Nr. 6 KAAAC-34917
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