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Umsatzsteuer bei der Verwertung von Sicherungsgut
Mit seinem Schreiben vom setzt das BMF die neueste Rechtsprechung des BFH zur Veräußerung von Gegenständen durch den Sicherungsgeber um, wenn dieser im eigenen Namen, aber für Rechnung des Sicherungsnehmers handelt, i. d. R. eine Bank.
Nach den Entscheidungen des BFH liegt in der Verwertung des Sicherungsguts durch den Sicherungsgeber im eigenen Namen und für Rechnung des Sicherungsnehmers ein Dreifachumsatz vor (, NWB BAAAB-71710; , NWB AAAAB-84352):
eine Lieferung des Sicherungsgebers an den Dritten, d. h. den Erwerber des Sicherungsguts, gem. § 1 Abs. 1 Nr. 1 UStG; der Dritte kann deshalb die ihm vom Sicherungsgeber in Rechnung gestellte Umsatzsteuer als Vorsteuer abziehen.
eine Lieferung des Sicherungsnehmers an den Sicherungsgeber im Rahmen eines Komm...