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BMF 29.12.2006 IV C 5 - S 2334 - 92/06, BBK 2/2007 S. 4652

Lohnsteuer für unentgeltliche oder verbilligte Mahlzeiten der Arbeitnehmer 2007

Der Sachbezugswert für kostenlose oder verbilligte Mahlzeiten an Arbeitnehmer beträgt ab 2007 für ein Frühstück 1,50 € und für ein Mittag- oder Abendessen 2,67 €.

Die Sachbezugswerte sind ab 2007 zusammen mit weiteren sozialversicherungsrechtlichen Beitragsgrenzen in der Sozialversicherungsentgeltverordnung (SvEV) geregelt, die unter NWB BAAAC-33614 zur Verfügung steht; die bisherige Sachbezugsverordnung wurde aufgehoben.