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FG München 22.11.2006 4 K 1480/03, NWB direkt 3/2007 S. 10

Benennung eines Käufers durch Empfänger eines Grundstückkaufangebots

Die bloße Benennung eines Käufers durch den Empfänger eines Grundstückkaufangebots unterliegt nur dann der Grunderwerbsteuer nach § 1 Abs. 1 Nr. 6 und 7 GrEStG, wenn der Benennungsberechtigte davon einen Vorteil hat.