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BFH 18.08.2009 X R 20/06, NWB direkt 3/2007 S. 4

Zeitpunkt einer Betriebsaufgabe

Eine Betriebsverpachtung ist gegenüber einer Mitunternehmerschaft subsidiär. Denn Wirtschaftgüter des Mitunternehmers, die von der Mitunternehmerschaft genutzt werden, sind notwendiges Sonderbetriebsvermögen und können nicht durch Aufgabeerklärung Privatvermögen werden. Eine Betriebsaufgabe ist gegeben, wenn – auch ohne ausdrückliche Aufgabeerklärung – die Möglichkeit zur Wiederaufnahme des Betriebs objektiv nicht gegeben ist. Bei einem Montage- und Reparaturbetrieb gehört die Betriebsausstattung neben dem Werkstattgelände zu den wesentlichen Betriebsgrundlagen.