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BVerfG Beschluss v. - 1 BvR 1620/04

Leitsatz

Diese Entscheidung enthält keinen zur Veröffentlichung bestimmten Leitsatz.

Instanzenzug: Brandenburgisches OLG 15 UF 233/00 vom

Tenor

Dem Beschwerdeführer wird Prozesskostenhilfe ohne Ratenzahlung für das Verfassungsbeschwerdeverfahren bewilligt und Rechtsanwältin H. beigeordnet.

Fundstelle(n):
ZAAAC-34468

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