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BFH 06.09.2006 XI R 64/05, StuB 1/2007 S. 38

Freiberufliche Tätigkeit eines Fachkrankenpflegers für Krankenhaushygiene

Die Tätigkeit eines Fachkrankenpflegers für Krankenhaushygiene ist dem Katalogberuf des Krankengymnasten ähnlich (Bezug: § 18 Abs. 1 Nr. 1 EStG)

Praxishinweise: Eine Ähnlichkeit mit einem Katalogberuf liegt vor, wenn die Berufe vergleichbar sind. Die Vergleichbarkeit erstreckt sich dabei sowohl auf die Ausbildung als auch auf die ausgeübte Tätigkeit. Beim Fachkrankenpfleger für Krankenhaushygiene sind nach Ansicht des BFH beide Voraussetzungen erfüllt.

– erl –