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Verfolgbarkeit der Bildung der Rücklage in der Buchführung als Voraussetzung für die Anerkennung einer Ansparrücklage
(1) Für die Nachvollziehbarkeit der Rücklagenbildung aus der Buchführung i. S. von § 7g Abs. 3 Satz 3 Nr. 3 EStG reicht es gem. rkr. (EFG 2006 S. 1241) NWB ZAAAB-90089 aus, wenn die Ansparrücklage im Rahmen der Erstellung der jeweiligen Hauptabschlussübersicht eingestellt wird und sich die für die Anerkennung einer Ansparrücklage erforderlichen Angaben bei Aufstellung des Jahresabschlusses, spätestens aber bei Abgabe der Steuererklärung, in der Buchführung befinden. Es ist weder erforderlich, dass die Angaben im Jahresabschluss selbst gemacht werden, noch dass die Rücklagen für mehrere Wirtschaftsgüter getrennt gebucht werden. Eine Sammelbuchung für mehrere anzuschaffende Wirtschaftsgüter genügt jedenfalls dann, wenn sich die erforderlichen Angaben zu den einzelnen Wirtschaftsgütern (z. B. ...