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StuB Nr. 1 vom Seite 2

Gruppenunfallversicherung und Lohnsteuerpauschalierung 2007

Stellt die Beitragszahlung an die Unfallversicherung steuerpflichtigen Arbeitslohn dar, kann dieser entweder individuell oder pauschal lohnversteuert werden. Bei einer Gruppenunfallversicherung ist auch eine Pauschalbesteuerung mit einem festen Pauschalierungssatz von 20 % (zuzüglich Solidaritätszuschlag und eventuell Lohnkirchensteuer) möglich. Dies setzt voraus, dass mehrere Arbeitnehmer gemeinsam in einem Unfallversicherungsvertrag versichert sind und der Teilbetrag, der sich bei einer Aufteilung der gesamten (steuerpflichtigen) Beiträge nach Abzug der Versicherungsteuer durch die Zahl der begünstigten Arbeitnehmer ergibt, 62 € im Kalenderjahr nicht übersteigt.

Praxishinweis

Zur Überprüfung, ob diese Grenze erfüllt wird, bleibt sowohl die Versicherungsteuer als auch der steuerfreie Beitragsanteil außer Ansatz. Damit wirkt sich die Anhebung der Versicherungsteuer ab 2007 nicht hierauf aus.

Ist die Pauschalierungsgrenze nicht überschritten, ist nur der steuerpflichtige Beitragsanteil zu pauschalieren. D. h. zu-nächst ist eine Aufteilung des Gesamtbeitrags in einen steuerpflichtigen und einen steuerfreien Teil vorzunehmen. Nur für den steuerpflichti...