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Highlights 2006 der EuGH-Rechtsprechung im Bereich der direkten Steuern
Das Highlight des Jahres 2005 war unbestritten das Urteil in der Rs. Marks & Spencer (C-446/03) zur grenzüberschreitenden Verlustverrechnung. Die Auswirkungen dieses Urteils auf die Haushalte der Mitgliedstaaten könnten beträchtlich ausfallen, aber in den Augen der Finanzverwaltungen sind sie wohl geringer als befürchtet. So wurde denn auch eilig von einer radikalen Trendwende in der Rechtsprechung des EuGH gesprochen – zugunsten der Mitgliedstaaten und zu Lasten der Steuerpflichtigen. Die Urteile des EuGH und die Schlussanträge der Generalanwälte im Jahr 2006 zeigen jedoch, dass von einer Trendwende keine Rede sein kann. Vielmehr führte der EuGH seine ständige Rechtsprechung auch im Jahr 2006 konsequent fort, wenngleich man insoweit eine Tendenz zu differenzierteren Entscheidungen ausmachen kann.
I. Fortsetzung der „traditionellen„ Rechtsprechung
Die nachstehenden Urteile, die im Übrigen nicht näher betrachtet werden sollen, stehen ganz in der Tradition der Rechtsprechung des EuGH. In der Rs. Keller Holding (C-471/04) knüpfte der Gerichtshof an sein Urteil in der Rs. Bosal Holding (C-168/01) an, obwohl der Generalanwalt Geelhoed die Entscheidung in ...