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Eigenheimzulage | Übernahme von Verbindlichkeiten im Rahmen einer vorweggenommenen Erbfolge als Anschaffungskosten
Anschaffungskosten einer Wohnung durch Übernahme von Verbindlichkeiten im Rahmen einer vorweggenommenen Erbfolge liegen nach dem NWB CAAAC-32270 auch dann vor, wenn die im Privatvermögen gehaltene Wohnung zu einem Hof i. S. der HöfeO gehört. Für die steuerrechtliche Beurteilung kommt es allein darauf an, dass die Wohnung zum Privatvermögen gehört. Die zivilrechtliche und nur partiell bundesrechtliche (vgl. Art. 72 Abs. 1, Art. 74 Nr. 1, Art. 125 GG) Qualifizierung des Vorgangs nach der HöfeO ist hier nicht maßgeblich.