Leg-ein-hol-zurück-Verfahren: Anforderungen an ordnungsgemäßen Gewinnverteilungsbeschluss
Leitsatz
Im Rahmen des Leg-ein-hol-zurück-Verfahrens ist ein Gewinnverteilungsbeschluss nicht zu beanstanden, wenn er vor der förmlichen
Feststellung des Jahresabschlusses gefasst worden ist, der Jahresabschluss aber schon formlos genehmigt war und die für die
Ausschüttung erforderliche Kapitalrücklage nicht zuvor förmlich zugunsten des Bilanzgewinns aufgelöst worden ist.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): DStRE 2007 S. 758 Nr. 12 EFG 2007 S. 613 Nr. 8 GmbHR 2007 S. 551 Nr. 10 KÖSDI 2007 S. 15617 Nr. 7 EAAAC-33600
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