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FG Baden-Württemberg Urteil v. - 7 K 211/03 EFG 2007 S. 333 Nr. 5

Gesetze: EStG § 1 Abs. 1 S. 1, EStG § 39a, EStG § 39d, AO § 8

Leitsatz

1. Hat ein Berufspilot vor seinen freien Tagen bzw. Urlaubstagen stets Flüge nach Frankfurt und nach seinen freien Tagen oder Urlaubstagen stets Flüge von Frankfurt aus, spricht dies dafür, dass der Steuerpflichtige einen Wohnsitz im Inland hatte.

2. Danach wäre er grundsätzlich auch dann unbeschränkt einkommensteuerpflichtig, wenn er daneben ggf. noch einen weiteren Wohnsitz in Dubai gehabt hätte.

3. Aus dem melderechtlichen Tatbestand der Abmeldung kann – für sich genommen – noch nicht auf die Aufgabe eines (zunächst vorhandenen) Wohnsitzes geschlossen werden.

4. Die Bescheinigung des FA für Großunternehmen über den Lohnsteuerabzug hat keine Bindungswirkung für die Einkommensteuerveranlagung.

Fundstelle(n):
DStRE 2007 S. 435 Nr. 7
EFG 2007 S. 333 Nr. 5
IWB-Kurznachricht Nr. 10/2007 S. 527
AAAAC-33542

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