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FG des Saarlandes Beschluss v. - 1 V 165/06

Gesetze: FGO § 69 Abs. 6 S. 2

Unzulässiger Antrag auf Änderung eines Aussetzungsbeschlusses

Leitsatz

Weist das Gericht einen Antrag auf Aussetzung der Vollziehung zurück, so ist ein entsprechender Änderungsantrag nach § 69 Abs. 6 FGO unter Hinweis auf das Vorliegen eine Existenzgefährdung des Antragstellers nur zulässig, wenn der Antragsteller unverschuldet verhindert war, diesen Gesichtspunkt bereits im ursprünglichen Aussetzungsverfahren geltend zu machen.

Fundstelle(n):
KAAAC-33504

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