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FG Münster 13.07.2006 5 K 1641/05 U, NWB direkt 1/2007 S. 11

Einnahmen aus Kursen „Sofortmaßnahmen am Unfallort”

Kurseinnahmen aus der Erteilung von Kursen „Sofortmaßnahmen am Unfallort” für Führerscheinerwerber sind nicht steuerbefreit nach § 4 Nr. 21 Buchst. a UStG.