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Anwendbarkeit der Tarifbegünstigung auf Abfindungen nach Vergleich der Einkünfte mehrerer Vorjahre
Eine Zusammenballung der Einkünfte durch Auszahlung einer Abfindung bei Beendigung des Dienstverhältnisses liegt vor, wenn der Steuerpflichtige infolge der Entschädigung im Zuflussjahr mehr erhält, als er bei ungestörter Fortsetzung des Dienstverhältnisses bekommen hätte. Bei der Vergleichsberechnung ist auf den Durchschnitt der Einkünfte der Vorjahre abzustellen. Das gilt insbesondere dann, wenn die jährlichen Bezüge aufgrund eines nicht geringen Anteils erfolgsabhängiger, jährlich neu festgelegter, Tantiemen sehr stark schwanken. Die Tarifermäßigung des § 34 EStG scheitert nicht daran, dass nur eine geringfügige Überschreitung der Vorjahresbezüge vorliegt.