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Unentgeltliche Übertragung von Mitunternehmeranteilen mit Sonderbetriebsvermögen
Die Rn. 22 und 23 des (BStBl 2005 I S. 458) werden neu gefasst. Das Schreiben ist auf alle Übertragungen nach dem anzuwenden. In Erbfällen mit sog. qualifizierter Nachfolgeklausel sind die Rn. 72 bis 74 i. d. F. des (BStBl 2006 I S. 253) zur ertragsteuerlichen Behandlung der Erbengemeinschaft und ihrer Auseinandersetzung weiter anzuwenden.