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Investitionszulage | Kein Wegfall der Investitionszulage infolge Strukturwandels
Ein Strukturwandel innerhalb der Verbleibensfrist von drei Jahren nach einer Investition in einen erhöht begünstigten Handelsbetrieb zu einem ebenfalls entsprechend begünstigten Betrieb des verarbeitenden Gewerbes führt nach dem NWB LAAAC-32267 nicht zu einem Wegfall der Investitionszulage. Bei einem Strukturwandel innerhalb der Verbleibensfrist von einem begünstigten Wirtschaftszweig zu einem anderen, ebenfalls begünstigten Wirtschaftszweig wird das Wirtschaftsgut während des gesamten Bindungszeitraums innerhalb der begünstigten Wirtschaftszweige eingesetzt. Damit werden die Förderzwecke, die mit der Verbleibensvoraussetzung verfolgt werden, durchgehend verwirklicht, ohne den Investor an einer im Einzelfall erforderlichen oder für sinnvoll...