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Finanzgericht Baden-Württemberg Urteil v. - 14 K 542/91

Die Klin. betreibt eine Kurklinik. Sie hat u. a. mit der Bundesversicherungsanstalt für Angestellte (BfA) Belegungsvereinbarungen dahingehend getroffen, daß pro Patient und Pflegetag ein pauschaler Pflegesatz bezahlt wird, der am Ende des Kurganges abgerechnet wird. Für die am Bilanzstichtag andauernden, noch nicht abgerechneten Kurgänge hat sie eine Forderung gegenüber der BfA i. H. v. 70 v. H. der abzurechnenden Pflegesätze als steuerliche Herstellungskosten aktiviert.

Fundstelle(n):
RAAAC-33276

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