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Steueränderungen für Kapitalanleger ab 2007
Der Jahreswechsel brachte für lang- und kurzfristig agierende Anleger zahlreiche Neuregelungen. Neben dem geminderten Sparerfreibetrag und Freistellungsvolumen haben weitere Maßnahmen infolge diverser Gesetzespakete bislang nur wenig Beachtung gefunden. So ergeben sich etwa aus dem Jahressteuergesetz 2007 viele Anpassungen. Der folgende Beitrag verschafft Ihnen daher einen Überblick über die wichtigsten Gesetzesänderungen für Ihre vermögenden Mandanten. Ohne einen gesonderten Hinweis gelten diese ab dem bzw. erstmals für den VZ 2007.
I. Minderung von Sparerfreibetrag und Freistellungsauftrag
Der Sparerfreibetrag ist von 1.370 € auf 750 € pro Person gesunken (§ 20 Abs. 4 EStG). Entsprechend mindert sich das Freistellungsvolumen auf 801 € je Person, das noch den Werbungskosten-Pauschbetrag von 51 € umfasst.
Vor dem Jahreswechsel erteilte Freistellungsaufträge dürfen Kreditinstitute nur noch mit 56,37 % berücksichtigen (§ 52 Abs. 55f EStG), aufgerundet auf volle Euro. Sofern der Auftrag bei einer Bank in voller Höhe beansprucht wurde, mindert sich der Betrag auf die neue Höchstgrenze von 801 € (bzw. 1.602 € bei zusammenveranlagten Ehepaaren). Ein neuer Freistellungsauftrag brauc...BStBl 2006 I S. 490