Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Föderalismusreform führt zu uneinheitlicher Grunderwerbsteuer
Die Föderalismusreform „entpuppt” sich nach und nach immer mehr als „Wundertüte”. Ein Beispiel hierfür ist, dass es künftig keine bundeseinheitliche Grunderwerbsteuer von 3,5 % des Grundstückswerts nach § 11 Abs. 1 GrEStG mehr geben wird. Denn seit dem darf jedes Bundesland den Steuersatz eigenständig bestimmen.
Vorreiter ist Berlin: Hier wurde zum ein Steuersatz von 4,5 % eingeführt.